Neuigkeiten Timeline

Internet, Ecommerce
März 29, 2024

Welche Unterschiede bestehen zwischen Amazon-Vine und anderen Bewertungsprogrammen?

Tourismus, Reisen
März 28, 2024

Reiseblogger Wolfgang Wurzer: Entdecken Sie ein grünes Erding

Immobilien
März 28, 2024

Stefan Gaetano Ala und das Konzept der APOLONIA Gruppe: Einblicke in erfolgreiches Unternehmertum

IT, NewMedia, Software
März 28, 2024

Passwortlose Zukunft: Realität oder Utopie?

Tourismus, Reisen
März 28, 2024

Veranstaltungstipp 21. April: Weilburger Frühlingsmarkt mit Autoschau und verkaufsoffenen Sonntag

Immobilien
März 28, 2024

Hotel Investments AG pachtet Stadthotels in Deutschland, Österreich und Schweiz

Allgemein
März 28, 2024

Digital PR: White Hat Linkbuilding mit BuzzLinks

Tourismus, Reisen
März 28, 2024

PM: Frühling an der Ostsee – die Oster-Arrangements im ATLANTIC Grand Hotel Travemünde

Logistik, Transport
März 28, 2024

KRAUSE auf der BUS2BUS in Berlin

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
März 28, 2024

Die volkswirtschaftliche Bedeutung von Fremdkapital: Eine historische Perspektive – wer bezahlte die Eroberung der Welt, von Stefan Elsterman

Politik, Recht, Gesellschaft
März 28, 2024

Eigene Altersvorsorge auf einen Blick

Medien, Kommunikation
März 28, 2024

Beratung bei Digitalisierung und digitaler Markterschließung

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
März 28, 2024

Unternehmensberatung Kraus & Partner ist ISO-zertifiziert

Unternehmen, Wirtschaft, Finanzen
März 28, 2024

Betriebliche Krankenversicherung – Maßgeschneiderter Schutz für das Handwerk

Ab 2018 Rauchmelder-Pflicht für alle Wohnungen in Bayern

Brandschutz-Fachbetriebe helfen weiter

Ab 2018 Rauchmelder-Pflicht für alle Wohnungen in Bayern

Ab 2018 Rauchmelder-Pflicht für alle Wohnungen in Bayern

Der Einbau von Rauchwarnmeldern ist ab dem 1. Januar 2018 für alle Wohnungen in Bayern Pflicht. Darauf weist der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf) hin. Handelt es sich um Mietwohnungen, ist der Wohnungseigentümer für die Installation verantwortlich. Die laufende Betriebsbereitschaft hat hingegen der Mieter sicherzustellen. Es sei denn, der Vermieter übernimmt die Verantwortung selbst. In diesem Fall ist der Mieter dazu verpflichtet, einen Techniker in die Wohnung zu lassen, der den Rauchwarnmelder im Auftrag des Vermieters jährlich auf Betriebsbereitschaft kontrolliert und wartet.

Die Bayrische Bauordnung schreibt vor, dass sämtliche Schlafräume, Kinderzimmer sowie Flure, die zu Wohnräumen führen, mit mindestens einem Rauchmelder auszustatten sind. Diese Pflicht besteht bereits seit dem 1. Januar 2013 für alle Neubauten und wird zum Jahreswechsel auf alle Wohnungen im Bestand ausgedehnt. Vermietern und Eigentümern bleibt also nur noch wenig Zeit zum Handeln. Sollte eine Mietwohnung noch nicht mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein, empfiehlt der Verband den Mietern, aktiv auf den Wohnungseigentümer zuzugehen und die Installation einzufordern.

Im Schlaf wird Rauch nicht wahrgenommen

Wie wichtig Rauchwarnmelder sind, zeigt die Statistik: So kommt es jedes Jahr in Deutschland zu fast 200.000 Bränden, bei denen rund 400 Menschen ums Leben kommen. Die Zahl der Opfer hat sich seit der bundesweiten Rauchmelder-Pflicht halbiert. Insbesondere im Schlaf wird Rauch nicht wahrgenommen, da der menschliche Geruchssinn ausgeschaltet ist. In diesem Fall weckt der Rauchwarnmelder durch seinen schrillen Alarmton. So können sich die Bewohner rechtzeitig in Sicherheit bringen, einen Löschversuch unternehmen und die Feuerwehr verständigen.

Brandschutz-Fachbetriebe helfen weiter

Kompetente Ansprechpartner für Beratung, Installation und Wartung sind die qualifizierten Brandschutz-Fachbetriebe. Sie bieten Rat und Hilfe zu allen Fragen rund um den Brandschutz. Sie installieren Rauchwarnmelder sowie leistungsfähige Feuerlöscher und bieten auch praktische Löschübungen an. Adressen lokaler Anbieter können unter anderem im Internet auf der Homepage des Bundesverbandes unter www.bvbf.de abgerufen werden.

Der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. Ist der Fachverband von Brandschutz-Fachbetrieben, -Fachhändlern und -Dienstleistern in Deutschland. Unsere Mitgliedsunternehmen bieten das gesamte Spektrum der technischen Dienstleistungen im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz auf hohem Niveau. Eine wesentliche Aufgabe des bvbf ist die Förderung des Brandschutz-Gedankens in der Öffentlichkeit. Denn vorbeugender Brandschutz schützt das Leben und die Gesundheit von Menschen sowie den Bestand der Umwelt.

Firmenkontakt
Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf)
Assessor jur. u. Diplom-Verwaltungswirt Carsten Wege
Jägerstraße 71
10117 Berlin
030 – 936 228 61-0
info@bvbf-brandschutz.de
http://www.bvbf.de

Pressekontakt
Dr. Schulz Public Relations GmbH
Dr. Volker Schulz
Berrenrather Straße 190
50937 Köln
+49 (0)221 42 58 12
+49 (0)221 42 49 880
info@dr-schulz-pr.de
http://www.dr-schulz-pr.info

(Visited 33 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert