Expertenwissen ist für Gefährdungsbeurteilung wichtig

Expertenwissen ist für Gefährdungsbeurteilung wichtig

Laut der Betriebssicherheitsverordnung darf nur eine fachkundige Person die Gefährdungsbeurteilung für ihr Arbeitsumfeld im Sinne der Arbeitssicherheit durchführen. Der Arbeitgeber trägt zwar die Verantwortung, für die Erstellung selbst beauftragt er aber sinnvollerweise eine Fachkraft für Arbeitssicherheit. Diese wiederum ist auf die Zusammenarbeit mit Kollegen angewiesen, die über Expertenwissen verfügen und somit als fachkundige Personen gelten.

Die Gefährdungsbeurteilung ist essentiell für den Schutz der Mitarbeiter und daher verpflichtend. Zum Teil beruhen das Erkennen und Vermeiden von Gefahren auf gesundem Menschenverstand. Laut Betriebssicherheitsverordnung muss der Arbeitgeber jedoch eigenverantwortlich erkennen, wann Expertenwissen notwendig ist.
Die Verantwortung des Arbeitgebers beginnt bei der Auswahl der fachkundigen Person. Um sich rechtlich abzusichern sollte der Arbeitgeber immer einen Befähigungsnachweis als Teil seiner Sorgfaltspflicht verlangen.

Eine Gefährdungsbeurteilung beruht nicht auf Erfahrungswerten innerhalb eines Betriebes sondern sollte bereits bevor Mitarbeiter bestimmte Arbeiten durchführen und Betriebsmittel einsetzen erstellt sein. Die Verantwortlichen erkennen und dokumentieren die möglichen Gefährdungen und definieren geeignete Schutzmaßnahmen. Laut § 3 Abs. 3 Satz 3 der Betriebssicherheitsverordnung dürfen diese Tätigkeiten nur fachkundige Personen durchführen. Die nötige Fachkunde wird erreicht durch ihre fachliche Berufsausbildung oder -erfahrung, eine zeitnahe berufliche Tätigkeit im jeweiligen Arbeitsumfeld sowie die regelmäßige Teilnahme an entsprechenden Fortbildungsmaßnahmen. Die fachkundigen Personen kennen ihr Arbeitsumfeld und können Gefahren kompetent einschätzen. Die gesammelten Informationen der einzelnen Experten fasst die Fachkraft für Arbeitssicherheit zusammen und formuliert eine aussagekräftige und lückenlose Gefährdungsbeurteilung im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung.

In der Gefährdungsbeurteilung müssen Prüfart, Prüfumfang und Prüffristen individuell festgelegt werden. Die Angaben können die Verantwortlichen nicht einfach aus der DGUV Vorschrift 3 übernehmen.

Der Prüfdienstleister ESG Elektro Service Gesellschaft mbH informiert auf der Seite https://www.esg-gesellschaft.de/elektrosicherheit-blog/fachkundige-person-ist-fuer-die-gefaehrdungsbeurteilung-im-sinne-der-arbeitssicherheit-zustaendig

Auf die technisch fachgerechte und sichere VDE Prüfung spezialisiert ist die ESG Elektro Service Gesellschaft mbH der richtige Partner für Ihre Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 in Köln und deutschlandweit. Wir liefern die wichtige rechtssichere Dokumentation, die im Schadensfall von Versicherungen und Berufsgenossenschaften verlangt wird. Mit unserem dynamischen und hoch motivierten Team arbeiten wir täglich daran, die elektrische Sicherheit unserer Kunden durch die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 zu gewährleisten.

Wir erstellen Ihnen ein umfassendes Prüfkonzept für die elektrische Sicherheit, zugeschnitten auf Ihre individuellen Anforderungen. Unser Leitgedanke hierbei ist immer die Kundenzufriedenheit und die Sicherheit Ihres Unternehmens.

Firmenkontakt
ESG Elektro Service Gesellschaft mbH
Benjamin Klaus
Dr.-Gottfried-Cremer-Allee 25
50226 Frechen
022349933030
info@esg-gesellschaft.de
http://www.esg-gesellschaft.de

Pressekontakt
ESG Elektro Service Gesellschaft mbH
Benjamin Klaus
Dr.-Gottfried-Cremer-Allee 25
50226 Frechen
022349933030
marketing@esg-gesellschaft.de
http://www.esg-gesellschaft.de

(Visited 10 times, 1 visits today)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert