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März 15, 2025

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Jetzt investieren: Sichern Sie sich stabile Festgeldzinsen trotz sinkender Zinssätze.

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Social Media Nutzerzahlen erreichen globalen Rekord: 5,24 Milliarden aktive Nutzer weltweit

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KODAK Dokumentenscanner sind bereit für Windows 11

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Hotelverkauf: Was ist zu beachten

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Neue internationale Kooperation zwischen Berlin & Vietnam

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März 14, 2025

Bildungsurlaub: Yoga-Retreat mit Jane Uhlig – Achtsamkeit, Resilienz und Work-Life-Balance am Ferienpark Birnbaumteich – 24. 4. bis 28.4.

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Selbstbestimmung als Schlüssel zur Heilung: Erfahrungen aus der Arbeit mit Kindern in der Villa Knolle Bolle

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März 14, 2025

Knuspr und Kuchentratsch: Süße Überraschung für Senioren

ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

ARAG Recht schnell...

+++ Mit Promille auf den E-Scooter? +++
Wer mit einem E-Scooter nachts betrunken fährt, dem wird in der Regel die Fahrerlaubnis entzogen. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm, welches trotz geringer Geschwindigkeit eine notstandsähnliche Situation verlangte, damit der Führerschein ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille nicht entzogen wird (Az.: 1 ORs 70/24).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Hamm (https://nrwe.justiz.nrw.de/olgs/hamm/j2025/1_ORs_70_24_Urteil_20250108.html).

+++ Keine Haftung bei telefonischer TAN-Freigabe +++
Am Telefon sollten Transaktionen mittels pushTAN nicht autorisiert werden, denn aller Wahrscheinlichkeit nach handelt es sich um Betrug und man bleibt wegen grob sorgfaltswidrigem Handeln auf dem Schaden sitzen. ARAG Experten verweisen auf eine entsprechende Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig (Az.: 4 U 439/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Braunschweig (https://oberlandesgericht-braunschweig.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/kein-erstattungsanspruch-bei-pushtan-freigabe-an-dritte-am-telefon-239639.html).

+++ Hinweis auf Transitvisum ist Pflicht +++
Ein Onlineportal, das Reisen vermittelt, muss seine Kunden darüber informieren, wenn für eine Reise mit Zwischenstopp ein Transitvisum erforderlich ist. Die Information sei für die Dienstleistung „Flugreise“ wesentlich, entschied laut ARAG Experten das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az.: 6 U 154/24)
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Frankfurt (https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/presse/vermittlungsportal-fuer-reisen-muss-ueber-notwendigkeit-eines-transitvisums-informieren).

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören? Schauen Sie hier:
https://www.arag.com/de/newsroom/

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 19 Ländern – inklusive den USA, Kanada und Australien – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 5.000 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 2,4 Milliarden Euro.

ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender
Vorstand Dr. Renko Dirksen (Sprecher) Dr. Matthias Maslaton Wolfgang Mathmann Dr. Shiva Meyer Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze

Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
Jennifer Kallweit
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
www.ARAG.de

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