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Neue Spielregeln für Streaming-Dienste

Vernetzte Kuscheltiere: Datenklau im Kinderzimmer?

ARAG Experten erklären Sicherheitsrisiken bei internetfähigen Spielzeugen

Vernetzte Kuscheltiere: Datenklau im Kinderzimmer?

Viele Kuscheltiere sind heute mit Mikrofonen, Sensoren und Internetverbindungen ausgestattet. Damit wird aus dem Spielzeug schnell ein Gerät, das Daten sammelt und weitergibt. Die ARAG IT‑Experten erläutern, welche Risiken damit verbunden sind und worauf Eltern achten sollten.

Welche Daten sammeln smarte Kuscheltiere?
Vernetzte Spielzeuge verfügen häufig über Mikrofone, Sensoren und eine Anbindung an Apps oder anderweitige Online‑Dienste. Die ARAG IT‑Experten weisen darauf hin, dass je nach Modell Sprachdaten, Nutzungszeiten und Interaktionen erfasst werden können. Reagiert ein Spielzeug auf Sprachbefehle oder führt Gespräche, werden entsprechende Inhalte verarbeitet und – je nach Funktionsweise – an externe Server übermittelt, etwa zur Spracherkennung oder zur Generierung von Antworten.

Viele moderne Kuscheltiere nutzen dabei Künstliche Intelligenz, um auf Sprache zu reagieren oder Dialoge zu führen. Diese Systeme können aus Interaktionen lernen und ihre Antworten anpassen, wofür Daten analysiert und meist extern verarbeitet werden. Dadurch können Profile entstehen, etwa zu Vorlieben oder dem Nutzungsverhalten des Kindes. Gleichzeitig besteht das Risiko, dass sensible Informationen über die Kommunikation und das Verhalten gespeichert, ausgewertet oder an Dritte weitergegeben werden.

Welche Risiken bestehen für die Privatsphäre?
Vernetzte Spielzeuge können zum Einfallstor für Datenmissbrauch werden. Die ARAG IT‑Experten weisen darauf hin, dass Sicherheitslücken dazu führen können, dass Unbefugte auf Geräte zugreifen oder Gespräche mithören. Bei Modellen mit Kamera besteht zudem die Gefahr unerwünschter Einblicke. Auch eine Nutzung der Daten zu Analyse‑ oder Werbezwecken kann erfolgen, je nach Einstellungen und Vertragsbedingungen.

Dürfen Spielzeuge Gespräche aufzeichnen?
Die Aufzeichnung von Gesprächen ist rechtlich besonders sensibel. Laut ARAG IT‑Experten sind heimliche Tonaufnahmen grundsätzlich unzulässig. Entscheidend ist deshalb, dass Eltern vor der Nutzung klar darüber informiert werden, ob und in welchem Umfang Gespräche aufgezeichnet oder verarbeitet werden.

Diese Information erfolgt in der Praxis meist über Datenschutzerklärungen oder Hinweise in der zugehörigen App. Hersteller müssen transparent darüber informieren, welche Daten erhoben werden, zu welchem Zweck dies geschieht und ob sie an Dritte weitergegeben werden. In der Regel erfolgt die Einwilligung über die zugehörige App oder beim Einrichten des Spielzeugs, etwa durch das Bestätigen von Nutzungs- und Datenschutzbedingungen. Eine rechtmäßige Nutzung setzt voraus, dass Eltern dieser Datenerhebung bewusst zustimmen. Neben der Datenschutz‑Grundverordnung (DSGVO) können auch strafrechtliche Vorschriften greifen, wenn Gespräche ohne Wissen der Betroffenen aufgezeichnet werden.

Welche technischen und sicherheitsrelevanten Risiken bestehen?
Neben Datenschutzfragen spielen auch technische Gefahren eine Rolle. Die ARAG IT‑Experten weisen darauf hin, dass insbesondere günstige oder unsichere Geräte Mängel aufweisen können. Dazu zählen etwa eine mangelhafte Verarbeitung oder fehlerhafte Akkus, die im Einzelfall zu Überhitzung oder anderen Schäden führen können. Davon zu unterscheiden sind Risiken für die IT‑Sicherheit. Hier geht es vor allem um ungeschützte Verbindungen oder fehlende Updates, über die Unbefugte auf Geräte zugreifen könnten. Geräte ohne ausreichenden Support können schnell angreifbar werden. Eltern sollten daher darauf achten, wie lange Hersteller Updates bereitstellen und ob Sicherheitslücken regelmäßig geschlossen werden.

Worauf sollten Eltern beim Kauf und bei der Geräteeinstellung achten?
Viele Smart‑Toys lassen sich nur über Apps vollständig nutzen. Die ARAG IT‑Experten raten daher, bereits vor dem Kauf zu prüfen, wie ein Produkt mit Daten umgeht und welche Zugriffsrechte erforderlich sind. Empfehlenswert sind Geräte, die möglichst wenige Informationen erheben und Daten möglichst direkt auf dem Gerät verarbeiten, statt sie über das Internet zu übertragen. Zudem sollte geprüft werden, ob das Spielzeug auch ohne Internetverbindung sinnvoll nutzbar ist. Sensible Funktionen wie Mikrofon oder Onlinezugang sollten bei Nichtgebrauch deaktiviert und sichere Passwörter verwendet werden.

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?
Dann schauen Sie im ARAG newsroom (https://www.arag.com/de/newsroom/) vorbei.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 18 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.500 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 3,2 Milliarden Euro.

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