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Zusätzliches Weihnachtsgeld durch einen Lohnsteuerfreibetrag

Zusätzliches Weihnachtsgeld durch einen Lohnsteuerfreibetrag

Mehr Geld für Weihnachtsgeschenke (Bildquelle: Prostock-studio/stock.adobe.com)

Arbeitnehmende können ihre Lohnsteuer im Jahr 2026 noch gezielt senken. Mit einem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung bis spätestens 30. November gibt es ein höheres Nettogehalt im Dezember. Jetzt ist die beste Gelegenheit, um Steuervorteile in die letzte Gehaltsabrechnung dieses Jahres einfließen zu lassen. Denn durch das Lohnsteuerermäßigungsverfahren wirkt sich der Steuerabzug für das gesamte Jahr auf das Dezembergehalt aus. Dies ist ausgesprochen vorteilhaft, wenn dieses mit dem Weihnachtsgeld, dem 13. Monatsgehalt oder dem Jahresbonus zusammenfällt.

Für wen ist der Freibetrag interessant?

Ein Freibetrag kann berücksichtigt werden, wenn regelmäßig hohe Aufwendungen anfallen, die sich steuerlich auswirken. Die Summe der Aufwendungen muss dabei 600 Euro übersteigen. Wer das erreicht, kann profitieren. Typische Fälle sind beispielsweise erhebliche Sonderausgaben aufgrund der Kirchensteuer, Unterhaltszahlungen an den Ex-Ehepartner oder teure Kinderbetreuungskosten durch die Unterbringung in einer Privatschule. Auch beträchtliche außergewöhnliche Belastungen, welche die Eigenbelastung übersteigen, aufgrund von Krankheit, Pflege oder Heimunterbringung. Arbeitnehmende, die mit ihren Aufwendungen den Arbeitnehmerpauschbetrag in Höhe von 1.230 Euro um die 600 Euro übertreffen, dürfen sich insbesondere angesprochen fühlen. Pendeln, Dienstreisen und ein doppelter Haushalt sind oft die Gründe.

Immobilienbesitzer können mit Verlusten aus der Vermietung, energetischer Sanierung oder Handwerkerkosten punkten. Auch Mieter können sich die Kosten für Handwerker und haushaltsnahe Dienstleistungen, wie einer Zugehfrau, eintragen lassen. Für diese Ausgaben ist übrigens kein Mindestbetrag erforderlich, darauf weist die Lohnsteuerhilfe Bayern hin.

Perfekter Zeitpunkt für mehr Weihnachtsgeld

Der Antrag kann mit dem Formular „Antrag auf Lohnsteuerermäßigung“ beim Finanzamt oder online über ELSTER gestellt werden. Je nach Art der Kosten sind die entsprechenden Anlagen hinzuzufügen. Für ein zusätzliches Weihnachtsgeld muss der Antrag vor dem 30. November beim Finanzamt eingegangen sein. Sicherer ist es aber, ihn bereits früher im November abzugeben.

Sofort-Effekt statt Warten auf Steuererstattung

Das Finanzamt hinterlegt diesen Freibetrag bei den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen, die der Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung abruft. Die Lohnsteuerhilfe Bayern rät, den Arbeitgeber zusätzlich über die Änderung zu informieren, so dass sie auch sicher im Dezember berücksichtigt wird. Denn in Monaten mit ohnehin höherem Gehalt, wie im Dezember, ist der Lohnsteuerfreibetrag besonders lukrativ. Der Arbeitgeber zieht infolge vom Dezembergehalt den Freibetrag für das gesamte Jahr auf einen Schlag ab. Somit fällt das Netto deutlich höher aus als sonst.

Dieser Steuerbooster gilt von Haus aus nur für ein Kalenderjahr. Er kann also jährlich in vollem Umfang zum Jahresende genutzt werden. Vorsicht, wer ein zusätzliches Kreuz im Formular setzt, kann ihn auf zwei Jahre verlängern. Allerdings wird der Lohnsteuerabzug ab Januar gleichmäßig auf zwölf Monate verteilt und somit springen im zweiten Jahr monatlich nur kleinere Beträge raus. Der finanzielle Vorteil zu Weihnachten oder unterm Jahr zieht aber die verbindliche Abgabe einer Steuererklärung nach sich. Selten kann dann noch mit einer Steuererstattung für dieses Jahr gerechnet werden, da dieses Geld nun schon früher ausgezahlt wurde. Der Spareffekt lohnt sich jedoch, da Steuern und Sozialabgaben eingespart werden!

www.lohi.de/steuertipps (https://www.lohi.de/steuertipps.html)

Die Lohi (Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.) mit Hauptsitz in München wurde 1966 als Lohnsteuerhilfeverein gegründet und ist in rund 300 Beratungsstellen bundesweit aktiv. Mit mehr als 700.000 Mitgliedern ist der Verein einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Die Lohi zeigt Arbeitnehmern, Rentnern und Pensionären – im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 StBerG – alle Möglichkeiten auf, Steuervorteile zu nutzen.

Firmenkontakt
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Tobias Gerauer
Riesstr. 17
80992 München
089 278 131 78
https://www.lohi.de

Pressekontakt
Lohnsteuerhilfe Bayern e. V.
Nicole Janisch
Werner-von-Siemens-Str. 5
93128 Regenstauf
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https://www.lohi.de

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