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ARAG Recht schnell…

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

ARAG Recht schnell…

ARAG: Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Schmerzensgeld nach turbulentem Flug +++
Das Landgericht Frankfurt am Main hat einem Urlauber nach Auskunft der ARAG Experten nach schweren Turbulenzen auf einem Flug nach Mauritius Schadensersatz und Schmerzensgeld zugesprochen. Der Mann war durch Turbulenzen mit seinem Kopf heftig gegen die Kabinendecke gestoßen und erlitt dabei unter anderem zwei Halswirbelfrakturen. Die erste Urlaubsnacht musste er daraufhin im Krankenhaus verbringen und konnte den Urlaub wegen starker Schmerzen kaum genießen. Zudem war nach seiner Rückkehr aus dem Urlaub eine Operation erforderlich. Das Gericht sah den Urlaub als vollständig vereitelt an und sprach dem Ehepaar den vollständigen Reisepreis von 5.800 Euro wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit zu. Zusätzlich sprach das Gericht dem verletzten Mann aufgrund der Schwere der Verletzungen, der langwierigen Behandlung und der fortbestehenden Beschwerden ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro zu (Az.: 2-24 O 527/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des LG Frankfurt am Main (https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/presse/neuere-rechtsprechung-des-landgerichts-frankfurt-am-main-zum-reiserecht-0).

+++ Keine Rückgabe von Diesel-Fahrzeug wegen zu häufiger Warnsignale +++
Die ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken. Danach stellen häufige Aufforderungen zur Regeneration des Dieselpartikelfilters bei überwiegendem Kurzstreckenbetrieb keinen Sachmangel dar. Eine Leasingnehmerin wollte ihren Diesel-Jeep zurückgeben, weil sie bereits nach etwa 160 Kilometern zu sogenannten Regenerationsfahrten aufgefordert wurde. Dabei müssen Diesel-Fahrzeuge etwa 15 bis 30 Minuten mit mehr als 60 Stundenkilometern und bei rund 2.000 Umdrehungen gefahren werden, damit der Ruß im Dieselpartikelfilter zu Asche verbrannt wird. Bei Kurzstrecken im Stadtverkehr bleibt der Motor in der Regel zu kalt für diesen notwendigen Verbrennungsprozess. Nach einem Sachverständigengutachten stellte das Gericht fest, dass das Fahrzeug technisch einwandfrei ist und dem Stand vergleichbarer Fahrzeuge entspricht. Da die Klägerin das Fahrzeug überwiegend auf kurzen Strecken nutzte und eine solche Nutzung beim Vertragsschluss nicht ausdrücklich vereinbart worden war, musste sie die damit verbundenen häufigeren Regenerationsfahrten hinnehmen. Diese seien zwar lästig, aber technisch bedingt und daher kein Mangel des Fahrzeugs (Az.: 5 U 82/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Zweibrücken (https://olgzw.justiz.rlp.de/presse-aktuelles/detail/ein-widerspruch-kurstrecke-und-diesel).

+++ Sieben Meter hohe Hecke darf bleiben +++
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat laut ARAG Experten entschieden, dass eine bis zu sieben Meter hohe Bambushecke nicht zurückgeschnitten werden muss, wenn die gesetzlichen Grenzabstände eingehalten werden. Ein Nachbar hatte verlangt, die Hecke auf drei Meter zu begrenzen, weil er sich durch die Höhe beeinträchtigt fühlte. Das Gericht stellte jedoch fest, dass der Bambus rechtlich als Hecke anzusehen ist und der vorgeschriebene Abstand zur Grundstücksgrenze eingehalten wird. Zudem ergab eine Ortsbesichtigung, dass die Hecke keine erdrückende oder mauerartige Wirkung entfaltet. Auch aus dem Gebot der nachbarlichen Rücksichtnahme ergab sich daher kein Anspruch auf Rückschnitt. Die eingeschränkten Lichtverhältnisse beruhten nach Auffassung des Gerichts überwiegend auf der Lage des Grundstücks und dessen eigener Bebauung (Az.: 17 U 132/22). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des OLG Frankfurt am Main (https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE250000258).

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören?
Dann schauen Sie im ARAG newsroom (https://www.arag.com/de/newsroom/) vorbei.

Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Sie ist der weltweit größte Rechtsschutzversicherer. Aktiv in insgesamt 18 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Ihren Kunden in Deutschland bietet die ARAG neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft auch eigene einzigartige, bedarfsorientierte Produkte und Services in den Bereichen Komposit und Gesundheit. Mit mehr als 6.500 Mitarbeitenden erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von über 3,2 Milliarden Euro.

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Vorstand Dr. Renko Dirksen (Vorsitzender)
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Wolfgang Mathmann
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Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

Firmenkontakt
ARAG SE
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ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
+49 211 963-3115
www.ARAG.de

Pressekontakt
Klaarkiming Kommunikation
Claudia Wenski
Steinberg 4
24229 Dänischenhagen
+49 4349 – 22 80 26
www.ARAG.de

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