BHK e.V. fordert Korrektur geplanter Regelungen in PNOG und BStabG und veröffentlicht offenen Brief

Verlässlichkeit statt Rückschritte in der Pflegepolitik

BHK e.V. fordert Korrektur geplanter Regelungen in PNOG und BStabG und veröffentlicht offenen Brief

Corinne Ruser, Geschäftsführerin des BHK e.V.

Dresden, 22. Juni 2026 – Der Bundesverband Häusliche Kinderkrankenpflege e. V. (BHK) fordert Bundestag und Bundesregierung auf, die geplanten Regelungen im Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) und im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) zu überarbeiten. In einem offenen Brief an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken kritisiert der Verband die geplante Aussetzung der Tariftreuepflicht bis 2030 sowie die Begrenzung der Refinanzierung tariflicher und tarifähnlicher Vergütungen.

„Die Politik stellt ein Prinzip infrage, das sie selbst erst vor wenigen Jahren zur Grundlage einer zukunftsfähigen Pflege gemacht hat – die Tariftreue“, erklärt Corinne Ruser, Geschäftsführerin des BHK e. V. „Pflegeeinrichtungen haben auf diese politischen Vorgaben vertraut, ihre Strukturen angepasst und Verantwortung übernommen. Dieses Vertrauen darf nicht enttäuscht werden.“

Pflege braucht Verlässlichkeit
Die Tariftreue wurde eingeführt, um die Attraktivität des Pflegeberufs zu stärken, Arbeitsbedingungen zu verbessern und faire Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Viele Dienste und Einrichtungen haben ihre Personalstrukturen, Vergütungssysteme und Arbeitsverträge auf dieser Grundlage aufgebaut.

Aus Sicht des BHK senden die geplante Aussetzung der Tariftreuepflicht sowie die vorgesehene Begrenzung künftiger Vergütungs- und Kostensteigerungen auf die Grundlohnveränderungsrate – für Pflegeeinrichtungen sogar abzüglich eines weiteren Prozentpunkts – ein fatales Signal an Pflegekräfte, Auszubildende und Träger.

„Mit der geplanten Aussetzung der Tariftreuepflicht droht eine zentrale pflegepolitische Errungenschaft der vergangenen Jahre wieder aufgegeben zu werden“, so Ruser. „Pflege braucht Verlässlichkeit. Politische Zusagen dürfen nicht nach wenigen Jahren wieder zur Disposition stehen.“

Außerklinische Kinderintensivpflege besonders betroffen
Besonders kritisch bewertet der Verband die Auswirkungen auf die außerklinische Kinderintensivpflege. Die Versorgung schwerstkranker und intensivpflegebedürftiger Kinder und Jugendlicher erfordert hochqualifizierte Pflegefachkräfte. Bereits heute kämpfen die Dienste mit erheblichen Personalengpässen.

„Die Leidtragenden wären die Kinder und Jugendlichen, die auf eine verlässliche außerklinische Intensivversorgung angewiesen sind“, betont Ruser.

Der BHK sieht die Gefahr, dass die geplanten Regelungen das Vertrauen von Pflegefachkräften, Auszubildenden und Trägern in die Verlässlichkeit politischer Entscheidungen nachhaltig beschädigen.

Versorgungssicherheit darf nicht gefährdet werden
Der Verband verweist darauf, dass Kinderkliniken bereits heute nicht über ausreichende strukturelle und personelle Ressourcen verfügen, um zusätzliche entstehende Versorgungsbedarfe aufzufangen. Eine Verlagerung aus der häuslichen Versorgung in stationäre Strukturen würde heute schon bestehende Kapazitätsprobleme verschärfen und zugleich – und das wird in der aktuellen Debatte um Kostendämpfung häufig ausgeblendet – erhebliche Mehrkosten für das Gesundheits- und Pflegesystem verursachen.

„Deshalb müssen die geplanten Änderungen korrigiert werden, bevor die Versorgung schwerstkranker und intensivpflegebedürftiger Kinder dauerhaft Schaden nimmt“, erklärt Ruser.

Der BHK fordert:
• eine verlässliche Refinanzierung tariflicher und tarifähnlicher Vergütungen,
• verlässliche politische Rahmenbedingungen für Pflegekräfte, Familien und Leistungserbringer.

Link zum offenen Brief des BHK: https://www.bhkev.de/pressemitteilungen.html?file=files/theme/upload/Dokumente/2026/BHKeV_Offener%20Brief%20an%20die%20Bundesministerin%20f%C3%BCr%20Gesundheit%20-%20PNOG_GKV-BStabG.pdf

Der BHK ist der Verband für Einrichtungen und Dienste der ambulanten sowie außerklinischen teilstationären und stationären Kinderkrankenpflege sowie der sonstigen Einrichtungen und Dienste, die Kinder und Jugendliche mit chronischen, schweren und schwersten Erkrankungen und Behinderungen ambulant, außerklinisch teilstationär und stationär versorgen und betreuen. Er wurde 1998 in Frankfurt a. Main gegründet. Der Sitz der Bundesgeschäftsstelle ist in Dresden.

Der Verband ist der berufliche, politische und soziale Interessenvertreter seiner Mitglieder in Gesetzgebungsverfahren, gegenüber Kostenträgern und sonstigen Entscheidungsträgern sowie gegenüber der Politik und Öffentlichkeit. Der BHK nimmt die Interessen der ambulanten Dienste sowie teilstationären und stationären Einrichtungen auf Bundesebene und auf Landesebene wahr und setzt sich für die Verbesserung und Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen für die Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit schweren Erkrankungen und Behinderungen sowie ihrer Familien und sonstigen Bezugspersonen ein.

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